Statement von co.met zur Rücknahme der Allgemeinverfügung durch das BSI
Unser Statement zur Allgemeinverfügbarkeit durch das BSI:
„Die Allgemeinverfügung zur Rücknahme der Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) kommt nicht überraschend. Sie ist im Lichte der Entscheidung des OVG Münster im Eilrechtsschutz vom 04.03.2021 und der für den 25.05.2022 angesetzten mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren vor dem VG Köln zu sehen. Mit der ebenfalls am 20.05.2022 erlassenen Allgemeinverfügung zur Feststellung nach § 19 Abs. 6 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat das BSI die rechtssichere weitere Nutzung und den Einbau von intelligenten Messsystemen mit den dort genannten SMGW ermöglicht, wenngleich auch die Verpflichtung zum Ausrollen durch grundzuständige Messstellenbetreiber zumindest temporär entfällt. Die im Sommer 2021 als unmittelbare Reaktion auf den OVG-Beschluss erfolgten Änderungen des MsbG stellen hier die formale Grundlage dar.
Vor diesem Hintergrund ist der von verschiedenen Seiten geäußerte, dringende Wunsch nach einem schnellstmöglichen Erlass einer neuen Allgemeinverfügung bei streng objektiver Betrachtung nicht ganz nachvollziehbar, ist es doch jedem Marktteilnehmer unbenommen, weiterhin legal und ohne Einschränkung iMSys zu verbauen. Hier wäre lediglich eine gesetzgeberische Klarstellung der Abrechnungsgrundlage für gMSB wünschenswert.
Vielmehr ist es durch die Rücknahme der Feststellung nach § 30 MsbG nun so, dass die Bestandsschutzregelung des § 19 Abs. 5 MsbG wieder auflebt. Unter den dort genannten Voraussetzungen können also ab sofort wieder auch konventionelle Messsysteme, die den Anforderungen § 19 Abs. 2 und Abs. 3 MsbG nicht genügen, eingebaut und bis zu acht Jahre ab Einbau genutzt werden.
Somit haben Messstellenbetreiber – zumindest temporär – eine tatsächliche Wahl, mit welchem Technologieansatz sie die in der Tat dringend benötigte Infrastruktur zur Digitalisierung der Energiesysteme aufbauen möchten.
Und dies birgt – einmal weitergedacht – ggf. sogar grundsätzliche Chancen für eine Beschleunigung der Digitalisierung. Denn neben der zukünftigen Infrastruktur zum Schalten und Steuern, die in jedem Fall den höchsten Sicherheitsansprüchen genügen muss, gibt es zur Lösung der derzeitigen Hauptaufgabe einer automatisierten, spartenübergreifenden Beschaffung von Messwerten bekanntermaßen bereits eine Vielzahl funktionaler und auch ausreichend sicherer technischer Lösungen, die zudem viel schneller und zu geringeren Kosten ins Feld gebracht werden könnten. Ein Blick ins europäische Ausland wäre jetzt bestimmt zulässig und könnte sicher gute Anregungen liefern.
Vielleicht birgt die aktuelle Sondersituation ja sogar die politische Chance, aus den Erfahrungen des bisherigen Roll-Out an iMS zu lernen und den Gesamtansatz objektiv neu zu denken. Denkbar wäre z.B., das Schalten/Steuern vom reinen Messen grundsätzlich thematisch zu trennen und für die beiden Aufgabenblöcke unterschiedliche Sicherheitsstandards zu statuieren. Dies könnte den Roll-Out von reinen (konventionellen) Messsystemen zur Messdatenbeschaffung mit guter Wahrscheinlichkeit erheblich beschleunigen. Und damit könnte ggf. ein Primärziel der Energiewende, nämlich die umfassende Verfügbarkeit von Energiedaten erheblich schneller erreicht werden. Denn Energieeffizienz bedarf der Energietransparenz, und diese fußt, wie wir alle wissen, auf entsprechenden Messdaten. Und genau die gilt es daher doch möglichst zeitnah und kosteneffizient verfügbar zu machen. Und dafür bedarf es keiner ggf. einmal mehr übereilt aufgestellten, neuen Allgemeinverfügung.“ (24.05.2022)