§14a-konforme, präventive Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) mittels LoRa-Steuereinheit
Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) haben laut Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz die Steuerbarkeit der SteuVE auf Verlangen des Netzbetreibers herzustellen. SteuVE im Sinne der Festlegung sind nicht-öffentliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Speicher. Eine Steuerungsmaßnahme ist jedoch nur zulässig, wenn eine netzplanerische Überlastung (präventive Steuerung) oder eine tatsächliche Überlastung (netzorientierte Steuerung) vorliegt.
Stellen Netzbetreiber netzplanerisch Überlastungen fest, haben sie ab dem 1. Januar 2024 verschiedene Optionen. Sind die Voraussetzungen für eine netzorientierte Steuerung noch nicht gegeben, kann mit der präventiven Steuerung ein sicherer Netzbetrieb unter Inanspruchnahme der eingeräumten Übergangsfrist bis maximal zum 31. Dezember 2028 gewährleistet werden.
co.met bietet mit seiner LoRa-basierten Steuereinheit „co.met SE-P“ eine flexibel einsetzbare Möglichkeit zur Präventiv-Regulation des Leistungsbezuges von SteuVE. Die SE-P wird vom Netzbetreiber aus seinem jeweiligen Leitsystem in sicherer Anbindung über die IoT-Plattform bzw. das LoRaWAN-Funknetz der co.met angesteuert.
Durch Verwendung des EEBUS-Standards ist die co.met SE-P systemkompatibel und 1:1 austauschbar gegen reguläre Steuerboxen zur kurativen (netzorientierten) Steuerung mit Fernanbindung über ein SMGw.